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Ab 01.07.12: Autofahrer müssen in Frankreich Alkotest mitführen

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Ab dem 01.07.2012 gilt in Frankreich eine allgemeine Pflicht für Fahrzeugführer, einen unbenutzten Alkoholschnelltester mit sich zu führen. Diese gesetzliche Verpflichtung besteht auch für alle ausländischen Fahrzeugführer, die sich innerhalb Frankreichs bewegen. Erwerben kann man die Alkoholschnelltester an Tanstellen und in Apotheken, der Preis liegt bei ca. 5 Euro. Ab November wird ein Bußgeld fällig, wenn man den Tester nicht bei sich führt.

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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsanwalt Ali Özkan berät Sie persönlich in Schenefeld, Quickborn und Uetersen.