TRANSPARENZ
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Wir besprechen die Kosten offen mit Ihnen – bevor wir für Sie tätig werden. So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen müssen.
Kurze Vorbesprechung
Zu Beginn klären wir in einem kurzen Telefonat, worum es geht und wie wir Ihnen helfen können. Diese Vorbesprechung berechnen wir in der Regel nicht.
Gesetzliche Gebühren
Ohne abweichende Vereinbarung richten sich unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ihre Höhe hängt vom Gegenstandswert ab, also davon, worum es in der Sache geht. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen eine Beispielrechnung.
Honorarvereinbarung
Statt der gesetzlichen Gebühren können wir ein Pauschal- oder Stundenhonorar vereinbaren. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren ist nur außergerichtlich und unter besonderen Voraussetzungen zulässig.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir für Sie, ob sie die Kosten übernimmt, und übernehmen die Korrespondenz mit dem Versicherer. Bitte beachten Sie: Nicht jede Versicherung deckt jedes Rechtsgebiet ab.
Arbeitsgericht
Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht selbst tragen kann, erhält unter Umständen staatliche Unterstützung – im Familienrecht heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Voraussetzung sind geringes Einkommen und Vermögen sowie hinreichende Erfolgsaussichten. Je nach Einkommen wird die Hilfe mit oder ohne Ratenzahlung gewährt. Wir prüfen gern, ob Sie Anspruch haben.
Lassen Sie sich beraten
Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr – oder Sie schreiben uns über die Online-Anfrage.