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Glatteis: Fahrer darf sich nicht auf Temperaturanzeige verlassen

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Das Landgericht Coburg hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass sich ein Autofahrer zur Beurteilung der Wetterlage nicht auf seine Außentemperaturanzeige verlassen dürfe. In dem zugrundliegenden Fall hatte der Fahrer eingewendet, die Anzeige des Fahrzeugs habe kein Glatteis signalisiert. Nach Ansicht der Richter müssen Autofahrer jedoch bei Temperaturen um den Gefrierpunkt grundsätzlich mit Frost und Glatteis rechnen, zumal sich der Unfall auf einer Landstraße ereignete.

Der Kläger hatte den Landkreis wegen vermeintlicher Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Schadensersatz verklagt, im Ergebnis ohne Erfolg.

Quelle: Landgericht Coburg, 06.07.2012, 22 O 729/11

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