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Sonderkündigungsschutz Teil 4: Befristung

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Haben die Parteien ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen, dann kann dieses gem. § 15 Abs. 3 TzBfG nicht ordentlich gekünigt werden, sofern es keine anderweitigen Regelungen im Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag gibt. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann insoweit ebenfalls einen besonderen Bestandsschutz auslösen.

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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsanwalt Ali Özkan berät Sie persönlich in Schenefeld, Quickborn und Uetersen.