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Mord ist kein Arbeitsunfall

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Das Landessozialgericht Stuttgart hat jetzt entschieden, dass ein Tötungsdelikt nicht als Arbeitsunfall angesehen werden könne. Es fehle am betrieblichen Zusammenhang.

Der gemeiname Sohn hatte den Ehemann der Klägerin ermordet. Diese beantragte eine Witwenrente vom zuständigen Unfallversicherungsträger, da sich das Verbrechen auf der gemeinsamen Rückfahrt vom Steuerberater des Familienbetriebs ereignet hatte. Dort war der Vater als Koch beschäftigt gewesen.

Das Landessozialgericht vermochte einen Zusammenhang zwischen dem Tötungsdelikt und der beruflichen Verrichtung des Opfers nicht zu erkennen. Vielmehr sei es bloßer Zufall gewesen, dass der Sohn gerade diese Fahrt zur Tötung des Vaters genutzt habe.

Der Tat seien ein tiefes familiäres Zerwüfnis und eine längerfristige Planung durch den Sohn vorausgegangen. Ursächlich sei daher allein der Konflikt zwischen Vater und Sohn gewesen, arbeitsrechtliche Belange hätten keine Rolle gespielt.

Quelle: LSG Baden-Württemberg, 22.11.2011, Az: L 2 U 5633/10

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