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Keine Kündigung bei sechs Wochen Krankheit im Jahr

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Wenn eine Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt oder immer wieder wegen Kurzerkrankungen der Arbeit fernbleibt, dann kann dies eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.

In einem aktuellen Urteil hat jetzt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt, dass sechs Wochen Krankheit im Jahr nicht ausreichen sollen, um eine krankheitsbedingte Kündigung zu begründen. Nach Überzeugung der Richter seien für die soziale Rechtfertigung einer entsprechenden Kündigung nicht die Fehlzeiten der Vergangenheit entscheidend, sondern die gesundheitliche Zukunftsprognose.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2011, Az: 5 Sa 152/11

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