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Urlaubsabgeltung nicht auf ALG II anrechenbar

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Das Sozialgericht Düsseldorf hat einer einer aktuelle Entscheidung festgestellt, dass eine vom Arbeitgeber gezahlte Urlaubsabgeltung nicht auf den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld II anrechenbar ist. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Urlaubsabgeltung um eine Leistung, die dazu dienen soll, den Arbeitnehmer für aus betrieblichen Gründen entgangene Urlaubsfreuden zu entschädigen. Das ALG II hingegen diene der Existenzsicherung des Lebensunterhaltes, eine Anrechnung der Urlaubsabgeltung sei insoweit nicht sachgerecht.

Quelle:  SG Düsseldorf, 08.10.2012, Az: S 10 AS 87/09

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