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Prügel angedroht: fristlose Kündigung wirksam

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Wer seinem Chef Prügel androht und dann auch noch hinzufügt, eine anschließend ausgesprochene Kündigung nehme er in Kauf, der kann von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Über diesen aktuellen Fall berichtet Spiegelonline. Hier geht´s zum Link:

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/arbeitsrecht-dem-chef-pruegel-angedroht-und-fristlos-gekuendigt-a-866082.html

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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsanwalt Ali Özkan berät Sie persönlich in Schenefeld, Quickborn und Uetersen.