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Neue Reihe: Mythen des Arbeitsrechts

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Rechtsirrtümer sind in aller Munde, allerdings dürfte sich in kaum einem Rechtsgebiet so viel gefährliches Halbwissen etabliert haben wie im Arbeitsrecht. Wir starten daher eine Reihe zum Thema “Mythen des Arbeitsrechts” und wollen auf diesem Wege mit den gängigsten Irrtümern aufräumen. Die Beiträge sollen in regelmäßigem Turnus erscheinen, der erste Teil wird sich mit dem Mythos beschäftigen, dass ein kranker Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann. Der Artikel folgt in Kürze.

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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsanwalt Ali Özkan berät Sie persönlich in Schenefeld, Quickborn und Uetersen.