TÄTIGKEITSSCHWERPUNKT ERBRECHT
Erbrecht in Schenefeld, Quickborn und Uetersen
Ob Sie Ihren Nachlass klar regeln möchten oder nach einem Todesfall vor offenen Fragen stehen: Im Erbrecht geht es um Vermögen, Familie und oft auch um Gefühle. Rechtsanwalt Ali Özkan ist zertifizierter Testamentsvollstrecker. Wir beraten Sie verständlich, gestalten Ihre Nachlassplanung und vertreten Ihre Interessen, wenn es unter Erben Streit gibt.
WOBEI WIR HELFEN
Unsere Schwerpunkte im Erbrecht
Testament
Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments, damit Ihr letzter Wille eindeutig und wirksam ist.
Erbvertrag und Berliner Testament
Für Ehepaare und Familien gibt es besondere Gestaltungen. Wir erklären Vor- und Nachteile und finden die passende Lösung.
Pflichtteil
Wurden Sie enterbt, steht Ihnen als naher Angehöriger häufig ein Pflichtteil zu. Wir berechnen ihn und setzen ihn durch – oder wehren unberechtigte Forderungen ab.
Erbschein
Wir unterstützen Sie beim Antrag auf einen Erbschein beim Nachlassgericht und klären, wann Sie ihn überhaupt benötigen.
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben müssen den Nachlass gemeinsam verwalten und aufteilen. Wir helfen, eine Einigung zu erzielen, und vertreten Sie bei Streit.
Ausschlagung
Wir prüfen mit Ihnen, ob sich die Annahme eines Erbes lohnt, und achten auf die kurzen Fristen.
Testamentsvollstreckung
Als zertifizierter Testamentsvollstrecker übernimmt Rechtsanwalt Özkan auf Wunsch die Abwicklung Ihres Nachlasses und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.
VORAUSSCHAUEND REGELN
Nachlass rechtzeitig planen
Wer keine eigene Regelung trifft, für den gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht nicht immer dem, was man sich wünscht – etwa bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren oder wenn ein Unternehmen oder eine Immobilie zum Nachlass gehört. Mit einer durchdachten Nachlassplanung schützen Sie Ihre Angehörigen und vermeiden späteren Streit.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen und Antworten zum Erbrecht
Was passiert, wenn es kein Testament gibt?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Erben sind in erster Linie Ehegatten und Kinder, danach weitere Verwandte. Wie der Nachlass verteilt wird, hängt unter anderem vom Güterstand der Ehegatten ab.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Der Anspruch verjährt in der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben.
Muss ein Testament notariell beurkundet werden?
Nicht unbedingt. Ein Testament ist auch wirksam, wenn Sie es vollständig von Hand schreiben und unterschreiben. Ein notarielles Testament kann aber Vorteile haben, etwa weil es amtlich verwahrt wird und häufig einen Erbschein ersetzen kann.
Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Ja. Die Ausschlagung muss in der Regel innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Lebte der Verstorbene nur im Ausland oder hielten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, beträgt die Frist sechs Monate.
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nicht immer. Liegt zum Beispiel ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, reicht das in vielen Fällen aus. Wir klären mit Ihnen, ob ein Erbschein nötig ist.
Lassen Sie sich beraten
Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr – oder Sie schreiben uns über die Online-Anfrage.