FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Arbeitsrecht in Schenefeld, Quickborn und Uetersen

Ob Kündigung, Abfindung oder Ärger um das Arbeitszeugnis: Im Arbeitsrecht geht es oft um Ihre berufliche Existenz – und häufig laufen kurze Fristen. Rechtsanwalt Ali Özkan ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber, außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Kündigung erhalten? Drei Wochen Zeit.

Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – selbst wenn sie eigentlich unwirksam war. Melden Sie sich deshalb möglichst schnell.

WOBEI WIR HELFEN

Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht

Kündigung

Wir prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist, und erheben bei Bedarf fristgerecht Kündigungsschutzklage.

Abfindung

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Sie wird meist verhandelt – wir setzen uns für ein gutes Ergebnis ein.

Aufhebungsvertrag

Bevor Sie unterschreiben: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Wir prüfen den Vertrag vorher.

Abmahnung

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Wir prüfen, ob Sie sich wehren sollten und wie.

Arbeitszeugnis

Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Wir prüfen Formulierungen und setzen Korrekturen durch.

Lohn und Überstunden

Ausstehender Lohn, Urlaubsabgeltung oder Überstunden – wir machen Ihre Ansprüche geltend.

FÜR ARBEITGEBER

Beratung für Arbeitgeber

Auch Unternehmen beraten wir im Arbeitsrecht: bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Abmahnungen und Kündigungen sowie bei Verhandlungen und Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Eine gute Vorbereitung hilft, Streit und Kosten zu vermeiden.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht

Wie viel Zeit habe ich nach einer Kündigung?

In der Regel drei Wochen ab Zugang der Kündigung, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach ist es meist zu spät.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Grundsätzlich nicht. In vielen Fällen wird aber eine Abfindung vereinbart, etwa im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht. Als Orientierung wird häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genannt – entscheidend ist aber immer der Einzelfall.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz für mich?

Meist dann, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und in Ihrem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Wir prüfen das für Sie.

Wer trägt die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht?

In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – wir klären das gern für Sie.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein. Lassen Sie den Vertrag vorher prüfen. Ein Aufhebungsvertrag kann in der Regel nicht widerrufen werden und kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

Lassen Sie sich beraten

Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr – oder Sie schreiben uns über die Online-Anfrage.